Donnerstag, 30. März 2006

Spaßiges Kerlchen

Hab mir vorhin mal den Spaß gegönnt eine HOAX-Mail weiterzuleiten - ich weiß, soll man nicht, aber wollte einfach auch mal sehen, wie die Leute reagieren.
Lustigste -vollkommen übetriebene- Reaktion folgt, allerdings aufbereitet, so dass man sie lesen kann, denn im Original waren soviele Absätze, und dann an den übelsten Stellen, dass die Mail schlichtweg unleserlich war:


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe heute E-mail von Ihnen erhalten. Da diese an mich adressiert

ist, fordere ich Sie hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf:

a. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer Name und Adresse Sie über meine durch diesen Namen / diese Adresse identifizierte Person
gespeichert haben, und aus welchen Quellen diese Daten stammen. (§19 Abs. 1, §34 Abs. 1 BDSG)
b. Sie haben den Verwendungszweck dieser Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber
offen zu legen. (§19 Abs. 1, §34 Abs. 1 BDSG)
c. Sie haben sämtliche meine Person / Adresse betreffenden Daten unverzüglich zu löschen und mir diese Löschung zu bestätigen.
(§ 20 Abs. 2 Satz 1, §28 Abs. 3, §30 Abs. 3, ferner §4 Abs. 1 BDSG)

d. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung Person, bzw. meine Adresse betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. (§ 14 Abs. 2 Satz 2,
§4 Abs. 2 BDSG)

e. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. (§ 28 Abs. 3 BDSG) Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum
dieses Schreibens. Im Falle des Verzugs werde ich, gemäß §21 BDSG, weitere rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.



Mit freundlichen Grüßen,


J.Schultz
nermal (Gast) (Gast) - 30. Mär, 20:07

Das kannst Du sicherlich lustig finden. Das wirklich Lustige daran ist nur, dass jeder einzelne Satz davon rechtens ist. Und erst recht wirst Du lachen, wenn es jemand darauf ankommen lässt.

Guggst Du hier, liest Du, insb. den mittleren Absatz:
http://www.bvdw.org/ww/de/7_pub/themen_neu/performance_marketing/emailmarketing/content4778.cfm

Kazum - 30. Mär, 20:49

oh, ich bezweifle nicht, dass es alles rechtens ist. aber selbst wenn die Person es darauf ankommen lässt, was sehr lachhaft wäre, würde jede eventuelle Klage direkt fallengelassen werden aufgrund der Geringfügigkeit. ich finde es einfach armseelig so zu reagieren. Abgesehen davon ist seine Emailadresse über die Serienemail selbst an mich gekommen.
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