Dienstag, 12. Juni 2007

Berufs-wahl.de

Die oben genannte Internetseite hat ne fiese Masche drauf, auf die ich (zum Teil) trotz besseren Wissens "reingefallen" bin.

Man macht dort einen Test - ich hatte einfach nur langeweile, meine Berufswahl ist für mich schon lange getroffen - und nach 3 Tagen darf man dort das Ergebnis abrufen.

Danach bekommt man folgende Mail:

ZAHLUNGSAUFFORDERUNG

Sehr geehrte/r Herr / Frau ,

vielen Dank für Ihre Teilnahme Anfang Juni 2007 bei www.Berufs-Wahl.de!
Wir erlauben uns daher, Ihnen für die Bereitstellung unserer Dienstleistung unser Entgelt in Rechnung
zu stellen:

Kundennummer: BW-26
Rechnungsnummer: RE01-4


Bereitstellung Online-Berufswahl-Test - 59,00 Euro
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Sollten Sie bisher den Berufs-Wahl-Test noch nicht abgeschlossen haben, oder wollen Sie noch einmal Ihr
Analyse aufrufen, so haben Sie hierzu noch bis zum 31.12.2008 die Möglichkeit.

Hier noch einmal der Mitgliedszugang für unseren Test:
http://www.berufs-wahl.de/test.php?id=2268246&p=vB2D



Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Angabe des unten angegebenen Verwendungszweckes bis zum
22.06.2007 auf unsere nachstehend aufgeführte Bankverbindung. Beachten Sie, dass nicht zuzuordnende
Zahlungen oder Teilleistungen keine schuldbefreiende Wirkung haben.

Inhaber: Online Service LTD
Konto: 152765
BLZ: 50061741
Raiffeisenbank eG
IBAN: DE92 5006 1741 0000 1527 65
BIC: GENODE51OBU
Verwendungszweck: 01-BOVAML-139074-PQCNXW-8

Sollten Sie Fragen zu dieser Rechnung oder unserem Dienstleistungsangebot haben, stehen wir Ihnen unter
+49-180-5512050-5 ( 14 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz ) oder info@berufs-wahl.de zur Verfügung.

Im Anhang finden Sie die Rechnung im Originalformat auf unserem Briefpapier.
Der Anhang ist virenfrei. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich die Rechnung anschauen zu können.
Diesen können Sie hier downloaden:
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Berufs-Wahl.de - Team

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Ich habe mal gegooglet:
http://www.verbraucherrechtliches.de/?p=185&cp=2#comments

Ich habe nen Musterbrief zurückgesendet. I won't pay ;)

Firma
Berufs-wahl.de


Ihre Zahlungsaufforderung vom 12.6.07
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderung vom 12.6.07 . und teile mit, dass ich den
geforderten Betrag nicht begleichen werde.
Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt wird, weil es insoweit an
einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt taucht
nur im Kleingedruckten auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche User davon ausgehen
musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine entsprechende Klausel ist
nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als
überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und
damit an einem wirksamen Vertrag.
Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotene
Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten Entgelt steht.
Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger
Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die Kostenpflichtigkeit zu
täuschen.
Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch. Ihre
Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen, weswegen ein
Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren werde. Ich bitte um kurze
Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen


------------

Da ich an meinem Referrer sehe, dass "Berufs-Wahl.de" oft Leute zu meiner Seite bringt hier noch ein Nachtrag: Ich habe 2 Mahnungen per Email bekommen und seit dem nichts mehr gehört.
dexagenta (Gast) (Gast) - 13. Jun, 10:31

Ombudsmann

Oder ihr schreibt einfach dem Ombudsmann per mail oder ruft ihn an. Die wissen genau die § und schicken sie euch zu. LG DExx

Berufswahl-de.-Opfer (Gast) (Gast) - 13. Jun, 15:35

Die schicken Dir jetzt Ihr Standard-Schreiben.
Dass Ihre vorgehensweise zulässig sei.

Kazum - 13. Jun, 17:58

Richtig ;)

Haben sie getan, unten werd ich die mal reinkopieren. Aber 1. Haben sie meine Adresse eh nicht - glaube nicht, dass ich die angegeben habe, mache sowas selten - und zweitens können die mich mal kreuzweise.
--------------
Sehr geehrte/r Herr/Frau ,

Vielen Dank für Ihre Anfrage bei unserem Berufs-Wahl.de Support.


Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen.

Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer EMail-Adresse.

Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.

Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.

Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Bereitstellung einer Online-Dienstleistung ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden Sie die Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des Textes in Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über dem ersten Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener Sternchenhinweis ("Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie zusätzlich zu der Preisangabe leitet (vgl. BGHZ 139, 368). Die Preisangabe finden Sie auch unter Punkt II. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen.

Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.

Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Online-Dienstleistung sind Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen viel Glück!


Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Berufs-Wahl.de - Support Team
Bastifantasti (Gast) (Gast) - 19. Jun, 14:23

Der Basti

Wollt dir nur sagen, dass ich nun mit Lars zusammenarbeite ;-)

Beatrix (Gast) (Gast) - 21. Jun, 13:48

Wie gut, dass ich unbekaannte Mails ungeöffnet lösche. Ich hätte das alles gar nicht mitbekommen....*g*
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